- bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“
- am Ende der Einführungsphase 5 Punkte
- in vier Schulhalbjahren der Qualifikatdionsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten